Interessengruppe für den Erhalt des
dörflichen Charakters in Wilstedt


Sandabbau in der Wüllenheide

Sandabbau in der Wüllenheide
Sandabbau in der Wüllenheide
Sandabbau in der Wüllenheide
Sandabbau in der Wüllenheide

Von Anfang an hat Natürlich Wilstedt die Aufnahme des Sandabbaus in der Wüllenheide kritisch begleitet. Der anfängliche Widerstand in der Bevölkerung wurde noch kleingeredet, indem man einen kleinen und zeitlich überschaubaren Abbau ausschließlich für den regionalen Bereich in Aussicht stellte.

Inzwischen werden selbst Stellungnahmen der Gemeinden gegen die weitere Ausweitung des Abbaues in die Tiefe im Nassverfahren nicht berücksichtigt.

Die negativen Auswirkungen des Abtransportes durch den Ort und der damit einhergehende Schwerlastverkehr haben die Lebensqualität in Wilstedt für viele Anwohner auf jeden Fall gemindert. Der Eingriff in die Natur ist gewaltig, allein die zerstörte Bodenfläche und die Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel machen das deutlich.

Auf Vorschlag von NW nahm die Gemeinde Wilstedt im Jahre 2008 zu der geplanten Erweiterung des Sandabbaus im Nassverfahren wie folgt Stellung:

Stellungnahme der Gemeinde Wilstedt zum Planfeststellungsverfahren gem.
119 und 127 Nds. Wassergesetz Antragsteller: Kies- und Mörtelwerk Knübel GmbH & Co. KG

Auf der Grundlage der vorliegenden Antragsunterlagen lehnt die Gemeinde Wilstedt den Antrag ab.

Begründung:

  • Es muss davon ausgegangen werden, dass schnell abgeleitetes, pflanzenverfügbares Oberflächenwasser und insbesondere auch über die Abbaustätte hinaus zu erwartende Grundwasserstandänderungen sich erheblich beeinträchtigend auf die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen auswirken.
  • Höhere Verdunstung und verminderte Grundwasserneubildung können ebenfalls die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigen.
  • Die Freilegung des Grundwassers birgt die Gefahr einer folgenschweren Verunreinigung, insbesondere auch bei einer geplanten Nutzung als Freizeitgewässer nach Abschluss des Abbaus.
  • Mindestens für den Bereich des geplanten Nassabbaus findet eine irreversible Zerstörung des Bodens mit seinen natürlichen Funktionen statt, z.B. als Filter- und Puffer für das Grundwasser, als Lebensraum der Tier- und Pflanzenwelt und Produktionsstätte der Landwirtschaft.
  • Konkrete und detaillierte Aussagen zu den Auswirkungen auf Boden und Wasser fehlen in den vorliegenden Antragsunterlagen.
  • Eine differenzierte und bilanzierte Darstellung, wie die Beeinträchtigungen ausgeglichen bzw. ersetzt werden können, fehlt, bzw. sind Aussagen hierzu ungenau und teilweise widersprüchlich. Eine nachvollziehbare Darstellung, wie und in welchem Umfang verloren gegangener Boden mit seinen natürlichen Funktionen z.B. im Rahmen von Ersatzmaßnahmen wiederhergestellt werden kann, fehlt völlig.
  • Während des Abbaus ist zusätzlich mit erheblichen Beeinträchtigungen insbesondere durch Lärmemissionen aus der Abbaustätte heraus zu rechnen.
  • Für die Dauer des Abbaus wird sich der Transport des abgebauten Sandes erheblich beeinträchtigend auf die Lebensqualität der Einwohner Wilstedts auswirken. Es ist mit erheblichen Lärm- und Staubimmissionen durch umfangreichen LKW-Verkehr in der Ortschaft zu rechnen. Verkehrsgefährdung und Unfallträchtigkeit in Wilstedt werden erhöht.
  • Dem vorliegenden Antrag sind hierzu keine Aussagen zu entnehmen. Es fehlen konkrete, nachprüfbare und von der Genehmigungsbehörde kontrollierbare Angaben zu Lärm- und Staubemissionen aus der Abbaustätte. Es fehlt ein konkreter und von der Genehmigungsbehörde kontrollierbarer Abbauzeitenplan, der vor allem auch die Transportfahrten zur Grube und aus der Grube beinhaltet.
  • Mit der in den Antragsunterlagen nicht bzw. nur sehr oberflächig dargestellten Beschreibung einer das Abbauvorhaben ausgleichenden Renaturierung, mit möglicher Folgenutzung z. B. als Freizeitgewässer, ist eine nachhaltige Kompensation für die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbilds nicht gewährleistet.
  • Da mit den vorliegenden Unterlagen die o. a. Bedenken und Einwände nicht ausgeräumt werden können, kommt der Rat der Gemeinde Wilstedt zu dem Ergebnis, den Antrag der Fa. Knübel abzulehnen.

gez. Gemeinde Wilstedt

Den Landkreis als Genehmigungsbehörde haben die Bedenken nicht überzeugt.

Wilstedt wird also noch viele Jahre mit dem Sandabbau in der Wüllenheide leben müssen.

Es wird auch zukünftig unsere Aufgabe sein, den Sandabbau aufmerksam und kritisch zu begleiten, auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, der vorgeschriebenen Abbauzeiten und auf eine angepasste und vorsichtige Bewegung des Schwerlastverkehrs im Ort zu achten.

Bleibt zu hoffen, dass wenigstens eines Tages die nach der Ausbeutung des Sandvorkommens geplante Renaturierung einen Gewinn für Natur und Mensch sein wird.

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